Baumfällen
Ein spezieller Arbeitsbereich eines Landschaftsgärtners ist das Baumfällen, aber auch das Roden von Bäumen und der allgemeine Baumbeschnitt.
Hier ein paar nützliche Hintergrundinformationen zu diesem Thema: Das Baumfällen ist laut Bundesnaturschutzgesetz §39 (in der Regel) zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. (Vogelschutz) Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, z.B. zu/bei Bauzwecken, sowie bei behördlich angeordneten Maßnahmen - und natürlich, wenn Gefahr im Verzug ist.
Ein wichtiger Tipp:
Wer Bäume ohne Genehmigung fällt/fällen lässt, (das gilt für Bäume die unter die geltende Baumschutzverordnung fallen) muss unter Umständen mit satten Geldbußen, die sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen können, rechnen. Daher fragen Sie sicherheitshalber vorher bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Kommune nach.
Gut zu wissen:
Mit die beste Zeit um Bäume zu fällen, ist der Spätherbst und der früher Winter, also von Oktober bis Anfang Februar. Die Bäume führen in dieser Zeit nämlich wenig Wasser, man kommt gut an sie ran (da das Laub fehlt) und die Böden durch den ersten Frost gut begeh- bzw. befahrbar sind.
Hier eine kurze Leistungsübersicht aus unsrem Portfolio:
- Bäume fällen, Bäume- & Sträucher umsetzen, Rodungen
- Die Entfernung von Totholz aus Bäumen
- Das Auslichtung, Freischneiden oder Einkürzen von Bäumen & Sträuchern
Hierzu setzen wir je nach Anforderung einen Steiger oder spezielle Klettertechniken ein.
Eine Besonderheit:
Das Beseitigung von Sturmschäden. Wenn Not am Mann, oder Gefahr im Verzug ist stehen wir Ihnen schnellstmöglich zur Seite. Schreiben Sie uns an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter - wir werden uns umgehen zurückmelden!
Frage? Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie gerne!